Version L

STAAT
Die Volksversammlungen


CONCILIA PLEBIS

COMITIA CURIATA
COMITIA CENTUR.
COMITIA TRIBUTA

CONTIONES

zurück zur
Versammlungsübersicht

zurück zum
Staatsindex

zurück zum Index

Comitia tributa

Das comitium tributum (Tributarkomitium, Tribusversammlung) war die dritte politische Organisationsform des römischen Volkes. Als sich die militärischen Bedürfnisse Roms änderten, musste auch das auf der Heeresversammlung basierende Volksentscheidungssystem angepasst werden. Wohl Mitte des 5.Jh.v.Chr. entstanden aus den concilia plebis (allgemeine Volksversammlung) die Tributarkomitien. 220 v.Chr. erfolgte erstmals eine Ausweitung durch die Hinzunahme erster ländlicher tribus (politische Verwaltungsbezirke). Seit 241 v.Chr. gab es 4 städtische und 31 ländliche Tribus, wobei alle später hinzugekommenen Einschreibungen grundbesitzloser Bürger ausschliesslich in die tribus urbane (städtische Bezirke) erfolgten und damit die Vorrangstellung der aristokratischen tribus rusticae (Landbezirke) festschrieben.

Da die Zahl der Tribus im Gegensatz zu jenen der Zenturien deutlich geringer ausfiel, konnten Abstimmungen leichter durchgeführt werden. Die Tributarkomitien waren von allen Volksversammlungen jene, die am demokratischsten funktionierten. Zunächst hatte die Versammlung lediglich Befugnisse bei der Wahl niedriger Magistrate, doch zog sie rasch die Gesetzgebungskompetenz an sich.

Die Einberufen der Tribusversammlung erfolgte durch die höchsten amtierenden Magistrate (Consul, Praetor) durch das ius agendi cum populo (Recht des Handelns mit dem Volke), das ihnen auch die Antragstellung und die Abstimmungsleitung inclusive eines Abbruchsrechtes zuwies. Die Versammlung selbst besass kein Initiativrecht. Eine legislatio (Gesetzesantrag) wurde durch den antragstellenden Magistrat mit Angabe von Zeit und Ort (seit 145 v.Chr. das Forum Romanum) der Abstimmung öffentlich bekannt gemacht und in contiones (Vorversammlungen) innert eines trinundinum (Dreiwochenfrist) diskutiert. Am Tag der Abstimmung wurde sie nach den Auspizien in der Form einer rogatio. In diesem Fall handelt es sich um eine Frageformel des Magistrats: Rogo, Quirites, velitis iubeatis ? (Ich frage euch, Bürger, wollt ihr zustimmen?) vorgetragen und ohne die Möglichkeit einer Abänderung zur Abstimmung gegeben.

Die Abstimmung erfolgte ursprünglich öffentlich, d.h. mündlich. 131 v.Chr. änderte die lex Papiria den Modus jedoch in Richtung geheime Wahl. Nun erhielt jeder Bürger zwei tabellae (Täfelchen) mit den Aufschriften UR (uti rogas; Zustimmung) und A (antiquo; Ablehnung), von denen eines die in eine cista (Urne) zu werfen war. Nach der Auszählung kann verkündete der Magistrat das Abstimmungsergebnis. Gefiel ihm dieses nicht, so konnte er durchaus an dieser Stelle die Abstimmung abbrechen lassen. Wurden von der Tribusversammlung Magistrate gewählt, so schrieben die Bürger den Namen des Magistrats auf ihr Täfelchen. Auf diese Weise wurden die Quästoren, die kurulischen Ädilen und später auch noch die Volktribunen und plebejischen Ädilen gewählt.

Ein Volkstribun konnte nach drei contiones im Falle von Staatsverbrechen (Hochverrat, Anklage ehemaliger Magistrate) Anklage vor den Tributarkomitien erheben. Gleichfalls landeten durch Ädilen Massenvergehen im Fall von Getreidepreis- und Zinswucher als auch Sittlichkeitsverbrechen vor der Versammlung. Für die Urteilsfindung gab es wieder zwei Täfelchen mit den Aufschriften A (absolvo; Freispruch) und C (condemno; Verurteilung).

rombau.gif (22885 Byte)

Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.


Quellen: J.-C.Fredouille "Lexikon der römischen Welt", H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", "Der kleine Pauly"

 

Sie wollen Fragen stellen, Anregungen liefern oder sich beschweren?
Dann klicken Sie auf meine Kontaktseite!

(PL)