Version LV

STAAT
Die stadtrömischen Magistrate


QUAESTOR
AEDIL
PRAETOR
CONSUL

CENSOR
VOLKSTRIBUN

INTERREX
DICTATOR
MAG. EQUITUM
KONS.MIL.TRIB.

DECEMVIRI
DUUMVIRI
QUINDECIMVIRI
QUINQUEVIRI
TRIUMVIRI

PROMAGISTRATE

LAUFBAHN I
LAUFBAHN II
LAUFBAHN III

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Konsularischer Militärtribun

Der tribunus militum pro consule (od. tribunus militum consulari potestate) entstand während der frühen Republik aus zweierlei Gründen. Einerseits benötigte man im Zuge der territorialen Expansion des Stadtstaates Rom mehr Befehlshaber, als mit zwei Consuln zur Verfügung standen, andererseits drängten die Plebejer darauf ebenfalls militärische Oberkommanden einnehmen zu dürfen. Die Lösung fand man in der Schaffung des konsularischen Militärtribunats - meist Konsulartribunat genannt, da es neben der militärischen wie bei einem Consul auch eine politische Komponente gab.

Die Konsulartribunen besassen die gleiche Amtsgewalt wie die Consuln und wurden in den Zenturiatskomitien vom Volk gewählt. Ihnen zur Seite standen gewöhnliche Militärtribunen ohne konsularische Gewalt, die von den Konsulartribunen ernannt wurden. Die Konstruktion erinnert nicht von ungefähr an das spätere Verhältnis Dictator zu Magister Equitum. Rechtlich handelte es sich um gewöhnliche Militärtribunen (von denen es seit alters her sechs per Legion gab), denen die konsularische Amtsgewalt verliehen wurde.

Ein Konsulartribun hatte keinen direkten verfassungsmässigen Amtskollegen (die Zahl war unbestimmt; es gab drei, vier, fünf, sechs und neun), besass auch nicht das Recht auf die Abhaltung eines Triumphzuges und nach seiner Dienstzeit konnte er auch keine Ehrenrechte in Anspruch nehmen. In Summe war das Konsulartribunat eine Notlösung und keine geplante Institution des römischen Staates.

Die ersten drei Konsulartribune gab es 444 v.Chr., dann 438, 433 & 432 je drei, 426 bis 424 je vier, 422 drei, 420 & 419 je vier, 418 drei, 417 bis 414 je vier, 408 drei, 407 & 406 je vier, 405 bis 400 je sechs, 399 fünf, 398 bis 394 je sechs, 391 bis 386 je sechs, 385 fünf, 384 bis 381 je sechs, 380 neun, 379 acht, 378 & 377 je sechs, 376 drei, 370 & 369 je sechs, 368 fünf und 367 sechs Konsulartribunen. Die meisten amtierten Konsulartribunen amtierten nur ein, vielleicht zwei Mal, doch gab es einige wenige herausragende Persönlichkeiten, die das Amt öfters inne hatten. Erwähnenswert sind hier die sechs Tribunate von Marcus Furius Camillus und Quintus Servilius Fidenas.

Mit der Einführung der Prätur 367 v.Chr. wurden die Consuln vor allem hinsichtlich der Rechtsprechung entlastet, sodass ab diesem Zeitpunkt für den Konsulartribunat kein Bedarf mehr bestand. Als 350 v.Chr. ein militärischer Oberbefehl nötig wurde, bediente man sich nicht mehr des konsularischen Militärtribunates, sondern des ausserordentlichen Magistrats der Dictatur. 53 v.Chr. dachte man an eine Wiedereinführung, doch wurde der Plan im Zuge der Entwicklung während der Bürgerkriege am Ende der späten Republik wieder fallen gelassen.

rombau.gif (22885 Byte)

Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.


Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)